KSN Immobilien Wertermittlung
Wertgutachten von Gebäuden und Grundstücken
Wertgutachten von Gebäuden und Grundstücken, zur Unterstützung bei Kaufverhandlungen privater Immobilien, Wohnungen und Einfamilien,- bzw. Zweifamilienhäusern.
Sie wollen ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung bewerten lassen? Dann haben Sie mit uns den richtigen Partner an Ihrer Seite. Wir liefern Ihnen ein verlässliches Gutachten zum Wert eines unbebauten (Bodenwert) oder bebauten (Boden und Gebäude) Grundstücks – unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch.
Im Bereich der zertifizierten Sachverständigengutachten arbeiten für uns spezielle DEKRA zertifizierte Fachleute. Bei diesen Wertermittlungen ist somit sichergestellt, dass der Standard international anerkannten und Europaweit gültigen Bewertungsschemata folgt. Die Basis für diese Bewertung bildet die DIN EN ISO/EC 17024.
So bewerten wir Ihre Immobilie
Leistungen der KSN Wertermittlung
Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung des Objektes
Fotodokumentation
Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
Stichpunktartige Beschreibung der dominierenden Merkmale des Objektes
Stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten
Überprüfung von Flächenangaben
Bodenwertermittlung
Ermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren)
Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
Pauschale Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus
Es gibt vielfältige Bewertungsanlässe
Gründe für eine Immobilienbewertung
Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
Jahresabschluss, um die stillen Reserven genau zu kennen
Erbschaften, für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen
Vormundschaften, um die Wirtschaftlichkeit zu belegen
Scheidungen, zur gerechten Vermögensaufteilung/Zugewinnberechnung
Rechten und Belastungen, zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
Beleihungen, zur Ermittlung des Beleihungswerts
Wir helfen Ihnen weiter
KSN Kontakt
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