Immobilien Gutachter Honorar

Honorarberechnung

Das Honorar wird in Anlehnung an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW vom 05. Juli 2010) berechnet.

Grundgebühr

Die Grundgebühr ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts zu ermitteln:

  • Wert bis 1 Mio. Euro
  • Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro
  • Wert über 1 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
  • Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.400 Euro

Ergänzende Regelung

Mit der Gebühr ist die Abgabe von bis zu 3 gleichzeitig mit beantragten beglaubigten Mehrausfertigungen sowie die Mehrausfertigung für den vom Antragsteller abweichenden Eigentümer gemäß § 193 Abs. 4 BauGB abgegolten.

Sonderfälle und Zuschläge wegen erhöhtem Aufwand oder Abschläge wegen vermindertem Aufwand werden vor Auftragserteilung individuell vereinbart.

Zusätzlich wird noch die gesetzliche jeweils gültige MwSt. (z. Zt. 19%) erhoben.

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